Mein Ziel ist es, dass ich Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten optimal vertrete. Ich berate ausschließlich Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte. Bei Bedarf kläre ich Sie gerne auch über die Möglichkeit einer Beratungs- und Prozesskostenhilfe auf.
Ich biete Betriebsräten bundesweit eine schnelle und kompetente Erstberatung hinsichtlich betriebsverfassungsrechtlicher Angelegenheiten bequem vom Büro an, ohne dass Sie einen Beratungsbeschluss fassen müssen.
Sofern Sie nach unserem Gespräch von meiner rechtlichen Kompetenz überzeugt sind, unterstütze ich Sie gerne auch im Anschluss außergerichtlich sowie im gerichtlichen Beschlussverfahren. Über Kosten müssen Sie sich keine Gedanken machen. Ist die Einschaltung eines Anwaltes erforderlich, so muss die Arbeitgeberin die durch die Vertretung anfallenden Kosten nach § 40 I BetrVG übernehmen.
Ich biete Ihnen eine kurzfristige Terminvergabe an und berate Sie gerne online, telefonisch oder persönlich.